Ausgabeteam Unnaer Tafel e.V.

Die Tafel sammelt überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind und gibt diese gegen ein geringe Gebühr an Bedürftige weiter.


Das Team der Tafelausgabestelle Massen besteht aus ehrenamtlichen Mitarbeitern,
vorwiegend aus der Ev. Kirchengemeinde Massen.


Die Ausgabestelle befindet sich im Melanchthonhaus und öffnet jeden Montag von 12.00 – 13.00 Uhr


Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt im Auftrag der „Tafel UNNA“. Die Gebühr, die jeder Kunde entsprechend der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen zahlen muss, wird an die Zentrale der „Tafel UNNA“ abgeführt.

Kontakt

Uwe Schlüter 
Tel. 0157 346 55 852

Maria-Louise Schlüter
Tel: 0162 194 23 11

Kleistraße 8, 59427 Unna

WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG

Im Falle einer Anmeldung bei der Tafelausgabe Massen gilt:


Der Wohnsitz muss in Unna-Massen liegen!


Wer Tafel-Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung nachweisen.
Berechtigte sind Personen, die eine (oder mehrere) der folgenden Bescheide über Sozialleistungen vorlegen können:

  • Grundsicherung des Lebensunterhaltes gem. SGB II
  • Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung gem. SGB XII
  • Wohngeld
  • BafÖG (Berufsausbildungsförderungsgesetz)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG)
  • Altersrente

Rentner und Arbeitslosengeld I-Empfänger – ohne Grundsicherungs- oder Bürgergeld-Bescheid können auch Tafelware zu bekommen, wenn ihre Gesamt-Einkünfte folgende Grenzen NICHT überschreiten:

Personen pro Haushalt123
BeispieleSinglePaar ohne KindPaar mit 1 Kind
 Alleinerziehend mit 1 KindAlleinerziehend mit 2 Kindern
 1.200,00€2.400,00€2.400,00€
Kinder müssen mit im Haushalt leben und deren mögliche Einkünfte mit eingerechnet werden
(Kindergeld, Ausbildungsvergüttung, Bafög, etc.)

 

Mitzubringen sind:
• Aktueller und kompletter Bewilligungsbescheid (Original). - alle Seiten!
• Gültiger ! Personalausweis (oder ähnliches Ausweisdokument)
• Vollständige Anschrift
• Personal- bzw. Kinderausweise aller Haushaltsmitglieder
• Name, Vorname, Geburtsdatum aller als bedürftig anerkannten Personen der Bedarfsgemeinschaft


Unvollständige Unterlagen, die keinen Rückschluss auf die Einkommensverhältnisse oder auf die
Personenanzahl zulassen, werden nicht anerkannt.

Die Geltungsdauer für den Bezug der Tafelwaren richtet sich nach dem gültigen Bescheid der Sozialleistungen bzw. des Rentenbescheides.

Wer 3 Wochen hintereinander NICHT zum Einkaufen zur Tafelausgabestelle kommt, benötigt anscheinend nicht die Unterstützung durch die Tafel.


Wir löschen dann umgehend die Tafel-Einkaufsberechtigung!

Wir sind erreichbar unter:

0162 - 19 42 311 und 0157 – 346 55 852

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